Bohrungen, Schlitze und Ausschnitte unterhalb der prozessabhängigen Mindestgröße: Laser je nach Dickenbereich 0.7–1.5 × t, mindestens 0.5 mm; Plasma und Brennschneiden 1.0 × t. Quellen: laserhub.com, GL-Laser, 247TailorSteel, Xometry und Protolabs; für Plasma auch Practical Machinist. Ersetzt PRU-019.
Normen und Quellenbezug
Dieser Prüfung ist kein Normverweis zugeordnet. Maßgeblich ist der oben beschriebene Prüfumfang.
STEP-Beispiele zu dieser Prüfung
Laserschneiden · CC0-1.0
Bohrung zu klein zum Laserschneiden
Modellbeispiel
Eine einzelne Ø3-Bohrung in einer 120 × 80 × 6 mm Platte. Laserbetriebe verlangen mindestens 0,7 × Dicke = 4,2 mm bei 6 mm Stahl, sonst entsteht am Einstechpunkt ein unrundes, verschlacktes Loch.
Abmessungen (ca.): 120 × 80 × 6 mm
Erwartetes Prüfergebnis
PRU-080 soll warnen, dass die Bohrung unter dem Laser-Mindestmaß liegt (und sonst nichts).
Eine Ø5-Bohrung in 6 mm Platte. Der Prüfer warnt erst unter 0,7 × t = 4,2 mm (Faserlaser schaffen das), die meisten Richtlinien nennen aber 1 × t = 6 mm; ein Hinweis bittet daher um Rückfrage beim Lieferanten.
Abmessungen (ca.): 160 × 100 × 6 mm
Erwartetes Prüfergebnis
PRU-080 soll nur einen Hinweis melden (unter dem üblichen Wert von 6 mm, über der harten Grenze von 4,2 mm) und sonst nichts.